Logopädische Praxis D. Schwiebert

FAQ

Hier beantworten wir für Sie die häufigsten Fragen (Frequently Asked Questions) im Zusammenhang mit einer Therapie in unserer Praxis.

1. Wie kann ich mich / mein Kind für eine Therapie anmelden?

Die logopädische Therapie wird Ihnen oder Ihrem Kind bei Bedarf vom behandelnden Arzt verschrieben. Die ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für eine Behandlung, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollen. Nach der Diagnose durch den behandelnden Arzt vereinbaren Sie bitte telefonisch mit unserem Sekretariat (Tel. 040 - 721 11 60) einen Therapietermin. Momentan können wir keine neuen Therapieplätze vergeben. Im ersten Termin lernen Sie die Praxis kennen, eine Therapeutin bespricht mit Ihnen den Behandlungsbedarf und erstellt einen individuellen Therapieplan.

2. Wo bekomme ich mehr Informationen zu den einzelnen Störungsbildern?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie logopädischer Therapiebedarf festgestellt werden kann. Sei es durch eine ärztliche Untersuchung, bei schulischen Untersuchungen oder durch das berufliche und private Umfeld. Ersten Hinweisen auf eine Sprachstörung (z.B. Sprachentwicklungsstörung, Probleme mit Satzbau,Wortfindung), Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern), eine Sprechstörung (z.B. Probleme mit Artikulation), eine Stimmstörung (z.B. nach einer Operation; ständige Heiserkeit; Lähmungen) oder eine Schluckstörung sollte möglichst schnell durch eine ärztliche Überprüfung nachgegangen werden. Je eher die Störung behandelt wird, desto besser. Eine Altersgrenze für Behandlungen gibt es aber nicht - jede Störung ist grundsätzlich behandelbar. Informationen zu den einzelnen Störungsbildern erhalten Sie z.B. beim Bundesverband für Logopädie (dbl e.V.), im Heilmittelkatalog oder bei Ihrer Therapeutin.

3. Gibt es eine Warteliste?

Momentan haben wir eine Warteliste für ca. 2 Jahre, weshalb wir derzeit keine neuen Termine vergeben können.

4. Wie lange dauert eine Therapie?

Die Therapiedauer richtet sich insgesamt nach dem individuellen Fortschritt, der durch die Therapie erreicht wird. Üblicherweise verschreibt der behandelnde Arzt zunächst eine bestimmte Anzahl von Therapiesitzungen (z.B. 10). Wenn diese abgeschlossen sind, wird bei Bedarf ein ärztliches Folgerezept ausgestellt. Die Therapiedauer einer Einzeltherapie beträgt bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen 30, 45 oder 60 Minuten.